UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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2.2. Selbständigkeit
Anmerkung
Allgemeines (Abschn. 2.2 Abs. 1)
In dem Urteil v. - V R 3/15 (MwStR 2016 S. 496 m. Anm. Totsche) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit prägnant zusammengefasst und darauf hingewiesen, dass vor allem das Unternehmerrisiko/Vergütungsrisiko für die Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse von Bedeutung ist.
Besonderheiten bei bestimmten Unternehmersubjekten (Abschn. 2.2 Abs. 2-7)
Mitglieder von Aufsichtsräten: In seinem Urteil vom ist der EuGH zu dem Ergebnis gekommen, dass das Aufsichtsratsmitglied einer niederländischen Stiftung nicht selbständig tätig ist, weil es aufgrund einer festen Vergütung (unabhängig von der Teilnahme an Sitzungen und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden), nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt (Rs. C-420/18 „IO“, MwStR 2019 S. 663 m. Anm. de Weerth; vgl. hierzu Vobbe/Stelzer, MwStR 2019 S. 932; krit. Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 Rz. 54.2; krit. Hiller, UR 2022 S. 521). Der BFH hat daraufhin seine frühere Rechtsprechung eingeschränkt: Trägt das Mitglied des Aufsichtsrats aufgrund ein...BStBl 2021 II S. 542