UStAE Aktuell
2024
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1.3. Schadensersatz
Anmerkung
Die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 1.3 sind wie folgt gegliedert:
Allgemeines (Abs. 1- 2)
echter Schadensersatz (Abs. 3 - 10)
kein Schadensersatz (Abs. 11 - 16)
Leasing (Abs. 17).
Echter Schadensersatz sind geschäftliche Vorgänge der Schadensersatzzahlung oder Schadensbeseitigung, bei denen keine Leistung gegen Entgelt bewirkt wird. Der Begriff des Schadensersatzes ist kein Tatbestandsmerkmal einer umsatzsteuerlichen Norm. Deshalb ist aus umsatzsteuerlicher Sicht bei der Beurteilung von Schadensersatzvorgängen nur zu prüfen, ob ggf. eine Leistung gegen Entgelt vorliegt.
Aktualisierungen und Ergänzungen zu den Verwaltungsanweisungen sind nachfolgend nach Stichworten geordnet.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Abmahnungen vgl. Anm. IV Nr. 3 zu Abschn. 1.1.
Ärzte können für das Gericht als Zeugen, sachverständige Zeugen oder auch als Sachverständige tätig sein. Als Sachverständige erhalten sie eine Vergütung für eine – im Zweifel steuerpflichtige – Leistung. Als Zeugen oder sachverständige Zeugen erhalten sie eine nicht zu versteuernde Entschädigung (vgl. JVEG, zuletzt geändert durch Gesetz v. , BGBl 2016 I S. 2222). Nach ...