UStAE Aktuell
2024
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12.17. Digitale Medien (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)
Anmerkung
Der Rat der EU hat am eine Änderungsrichtlinie verabschiedet, nach der es den Mitgliedstaaten gestattet ist, den ermäßigten Steuersatz auch auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden, wenn der betreffende Mitgliedstaat ihn auf „physische“ Veröffentlichungen anwendet (Richtlinie (EU) 2018/1713 des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG, ABl. EU Nr. L 286 v. ; vgl. dazu Vellen, EU-UStB 2018 S. 109; zur Frage, ob auch andere digitale Dienstleistungen aus gleichheitsrechtlichen Gründen steuerbegünstigt sind oder sein sollten vgl. Hidien, UR 2021 S. 649). Deutschland hat mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2019 I S. 2451) von dieser Möglichkeit in § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG Gebrauch gemacht.
Begünstigt werden Veröffentlichungen in elektronischer Form, wenn sie funktional herkömmlichen Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen in Nr. 49 Buchst. a bis e und Nr. 50 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Erzeugnissen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Veröffentlichungen (vgl. BT-Drucks. 19/13436 v. S. 140)
ohne entsprechende Variante ...