Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen

  1. Schaltet der MDK Subunternehmer für seine Gutachtertätigkeit ein, sind deren Leistungen weder nach § 4 Nr. 15a UStG steuerfrei, noch können sich Subunternehmer auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Denn für die Anerkennung des Subunternehmers als „von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter“ genügt es nicht, dass die Kosten für die eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistung des Subunternehmers mittelbar von einem Sozialleistungsträger getragen werden (, E, DStR 2020 S. 2305 = UR 2020 S. 871 m. Anm. Wüst = MwStR 2020 S. 1059 m. Anm. Klaßmann; dazu Tehler, EU-UStB 2020 S. 101; Nachfolgeurteil des , BStBl 2023 II S. 792 = DStR 2021 S. 1534 m. Anm. Treiber = UR 2021 S. 639 = MwStR 2021 S. 685 m. Anm. Klaßmann).

  2. Erbringt ein MDK für einen anderen MDK nicht auf gesetzlicher, sondern auf vertraglicher Grundlage Verwaltungsleistungen, erfüllen diese Leistungen nicht die Voraussetzungen des § 4 Nr. 15a UStG. Sie sind auch keine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (vgl. ...

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