UStAE Aktuell
2024
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18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
Anmerkung
Einzelheiten zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit nicht in der BR Deutschland zugelassenen Omnibussen ergeben sich aus dem vom BMF herausgegebenen Merkblatt ((vgl. BStBl I S. 436). Das (BStBl. I S. 709) die Liste der Finanzämter, die für die Besteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit nicht in der BR Deutschland zugelassenen Omnibussen zuständig sind, veröffentlicht (Stand ).