UStAE Aktuell
2024
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18.7. Abgabe von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
„Existenzgründer“ sind im Gründungs- und im Folgejahr derzeit verpflichtet, die Voranmeldungen monatlich abzugeben. Ab dem wird die Anwendung dieser Regelung bis zum ausgesetzt werden (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG i. d. F. des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes v. , BGBl 2019 I S. 1746).
Durch das ZollKodexAnpG ist § 18 Abs. 2 UStG um einen neuen Satz 5 ergänzt worden. Danach werden sog. Vorratsgesellschaften ab dem Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit wie Neugründungen behandelt mit der Folge, dass zunächst monatliche Voranmeldungen abgegeben werden müssen. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass auch bei „faktischen“ Neugründungen die Finanzämter rechtzeitig über die Aktivitäten solcher Unternehmen Kenntnis erlangen und Betrugsfälle zeitnah aufdecken können. Die Verwaltung hat mit (BStBl 2015 I S. 456) Abschn. 18.7 Abs. 1 UStAE durch Einfügung des Satzes 3 an die geänderte Rechtslage angepasst.
Eine entsprechende Regelung gilt bei der Übernahme von Gesellschaften, die bereits unternehmerisch tätig gewesen sind, aber zum Zeitpunkt der Übernahme ruhen oder nur geringfügig unternehmerisch...