Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2024)

Anmerkung

1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

Namen und Anschriften der Beteiligten sind in der Rechnung jeweils vollständig anzugeben (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG; zu Erleichterungen vgl. § 31 Abs. 2 und 3 UStDV). Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen identisch sein (, BStBl 2020 II S. 424 = DStR 2019 S. 1086 m. Anm. Heuermann = MwStR 2019 S. 674 m. Anm. Weymüller; , BStBl 201 II S. 646 = MwStR 2020 S. 313 m. Anm. Kessens. Nach dem , MwStR 2023 S. 902 m. Anm. Mateev) gilt dies nach der Rechtsprechung des EuGH nicht uneingeschränkt: Ist der wahre Lieferer in der Rechnung nicht angegeben, ist der Vorsteuerabzug nur dann zu versagen, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und trotz der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Informationen die für die Prüfung, ob der wahre Lieferer Steuerpflichtiger war, erforderlichen Angaben fehlen. Ist in einer Rechnung nur der Briefkastensitz des leistenden Unternehmers angegeben, an dem er postalisch erreichbar ist, war nach früherer Rechtsprechung des BFH ein Vorsteuerabzug nicht zulässig, weil die vollständ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen