UStAE Aktuell
2024
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14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
Anmerkung
Reformbestrebungen zur Einführung der E-Rechnung
Italien hat in 2019 ein obligatorisches E-Rechnungssystem implementiert. Danach werden die E-Rechnungen den Rechnungsempfängern über einen Server der Finanzverwaltung übermittelt. In Polen besteht seit die Möglichkeit, das neu eingeführte E-Rechnungssystem freiwillig zu verwenden und zu testen. Ab 2024 werden alle in Polen ansässigen Unternehmer verpflichtet sein, E-Rechnungen auszustellen und über das nationale Portal KSeF an den Rechnungsempfänger zu übermitteln (vgl. hierzu Michalik/Langer/Artinger, DStR 2022 S. 2588). Andere Mitgliedstaaten haben die Einführung eines entsprechenden oder ähnlicher obligatorischer E-Rechnungssysteme angekündigt. Auf EU-Ebene hat die Kommission am einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der bei bestimmten Leistungen ein digitales Meldesystem auf der Basis von E-Rechnungen vorsieht (vgl. R. Langer/Artinger, DStR 2023 S. 253; Körner, MwStR 2023 S. 159; Grambeck, MwStR 2023 S. 169; zuvor bereits R. Langer/Artinger, DStR 2022 S. 2300; Ismer/Artinger/Jackl MwStR 2021, S. 370; Artinger/Putz/Zugmaier, DStR 2021, S...