Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

14.1. Zum Begriff der Rechnung

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. Abschn. 14.1 Abs. 6 UStAE ist durch das (BStBl 2013 I S. 1305) eingefügt worden und berücksichtigt die Regelung in § 14 Abs. 7 UStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG: Maßgebend für die anzuwendenden Vorschriften für die Rechnungserteilung ist grundsätzlich das Recht des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird (Art. 219a Nr. 1 MwStSystRL). Wird der Umsatz im Inland bewirkt, sind somit § 14 und § 14a UStG maßgebend. Ausnahme: Wird eine Leistung von einem ausländischen Unternehmer bewirkt und schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG, ist das Recht des Mitgliedstaates maßgebend, in dem der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte hat, von der aus der Umsatz ausgeführt worden ist. Dies gilt jedoch nicht für Gutschriften (§ 14 Abs. 7 UStG, Art. 219a Nr. 2 MwStSystRL).

    Beispiel:

    Ein Frachtführer F aus Köln befördert für den in Kopenhagen ansässigen Unternehmer K Ware von Hamburg nach Kopenhagen.

    Die innergemeinschaftliche Dienstleistung wird am Empfängerort (Kopenhagen) ausgeführt (§ 3a Abs. 2 UStG, Art. 44 MwStSystRL). Die dänische Steuer schuldet der Leistungsempfänger (Art. 196 MwStSystRL). Die Ausstellung der Rechnung erfolgt nach den deutschen Rechnungsausstellungsvorschriften (§§ 14, ...

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