Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

1. Innergemeinschaftliche Dienstleistung

Erbringt ein im Inland ansässiger Unternehmer eine sonstige Leistung i. S. von § 3a Abs. 2 UStG (= Art. 44 MwStSystRL) an einen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Leistungsempfänger, ist der Umsatz im anderen Mitgliedstaat steuerbar. Ist der Umsatz steuerpflichtig, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer (Art. 196 MwStSystRL, „Reverse-Charge-Verfahren“). Der leistende Unternehmer muss dann den Umsatz in seiner Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung angeben.

Beispiel:

Frachtführer F aus Bonn transportiert im Auftrag der in Belgien ansässigen Spedition S Güter von Köln nach Frankfurt.

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