Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. In elektronischer Form können auch Vermittlungsleistungen erbracht werden. Werden die Leistungen an „Privatkunden“ erbracht, stellt sich die Frage, wie das Konkurrenzverhältnis zwischen den Ortsregeln des § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG (Ort des vermittelten Umsatzes) und des § 3a Abs. 5 UStG (Empfängerort) zu lösen ist. Die EU-Kommission hat sich in einem Arbeitspapier dafür ausgesprochen, den Ort in solchen Fällen vorrangig nach dem Ort des vermittelten Umsatzes zu bestimmen (vgl. dazu ausführlich Schuska, MwStR 2017 S. 301).

  2. Der Betrieb einer Internet-Partnervermittlung ist eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung, auch wenn bei der Einstellung des Kunden in das Portal eine individuelle Prüfung seines Mitgliederprofils erfolgt (, BStBl 2016 II S. 905 = DStR 2016 S. 2097 m. Anm. Treiber = UR 2016 S. 789 m. Anm. Luther = MwStR 2016 S. 875 m. Anm. Radeisen; vgl. Abschn. 3a.12 Abs. 1 Satz 2 - 6 und Abs. 3 Nr. 5 UStAE).

  3. Zu sog. digitalen Kunstausstellungen vgl. Rapp/Bongers, DB 2022 S. 156 mit dem Hinweis, dass sich praktische Probleme bei der Besteuerung ergeben, wenn die Nutzer die Leistungen in der Anonymität eines Netzwerks bezi...

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