Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 38 Geheimhaltung

Dr. Matthias Laas, Dr. Axel Röpke (März 2009)

Erläuterungen

Höppner

1Auskünfte, auch solche, die im Rahmen der Vollstreckungshilfe (Art. 33) erteilt werden, sind absolut geheimzuhalten und dürfen – abweichend von Art. 26 OECD-MA – in öffentlichen Gerichtsverhandlungen nur mit Zustimmung des ersuchenden Staates zur Sprache kommen (s. OECD-MA Rn. 228 ff.). Die zusätzlichen Datenschutzbestimmungen im DBA-Protokoll entsprechen der neueren deutschen Abkommenspolitik (s. Art. 26 OECD-MA Rn. 73).

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