Umsatzsteuer Kommentar
2022
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§ 4 Nr. 15b Eingliederungsleistungen
Hinweis: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.
Literatur: HUSCHENS, Personalgestellung durch religiöse Einrichtungen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung – Änderungen durch das KroatienAnpG, NWB 2014 S. 2550; STERZINGER, Beabsichtigte Änderung des UStG durch das StÄndAnpG-Kroatien, UStB 2014 S. 184; DERS., Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Kroatien-Steuerrechtsanpassungsgesetz, UR 2014 S. 797; MANN, Steuerfreiheit von Vermittlungsleistungen einer Arbeitsvermittlung, Umsatzsteuer direkt digital 20/2015 S. 2; TRINKS, Umstellung auf Steuerbefreiung bei Personalvermittlern, Umsatzsteuer direkt digital 6/2015 S. 11; HÖLZER in RAU/DÜRRWÄCHTER, § 4 Nr. 15b, 181.Lfg. März 2019; STERZINGER, in BIRKENFELD/WÄGER, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, § 4 Nr. 15b, 84. Lfg. Juli 2019.
I. Allgemeines
1. Überblick, Entstehung und Zweck
1Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung für Eingliederungsleistungen, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Bereich der Sozialfürsorge nach dem SGB II und dem SGB III sowie vergleichbare Leistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden (zu den anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter vgl. § 4 Nr. 15b Satz 2 UStG; →Rz. 12 ff.). Die jeweilige Leistung muss zunächst nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sein, ... BGBl 2014 I S. 1266