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Umstellung auf Steuerbefreiung bei Personalvermittlern
Neuregelung seit 1. 1. 2015
Im Schatten von MOSS und § 13b UStG trat zum mit § 4 Nr. 15b UStG eine neue Steuerbefreiung für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Kraft. Betroffene Unternehmer müssen nun genau darauf achten, ihre Umsätze zutreffend zu versteuern.
A. Hintergrund
Nach dem KroatienAnpG werden verschiedene Arbeitsmarkdienstleistungen basierend auf dem Sozialgesetzbuch nun von der Umsatzsteuer befreit. Besonders relevant ist dabei die Befreiung nach § 4 Nr. 15b Satz 1 und 2 Buchst. a UStG. Danach sind die Leistungen privater Arbeits- und Personalvermittler befreit, soweit diese auf Basis eines Vermittlungsgutscheins (AVGS-MPAV) tätig werden.
B. Sinn und Zweck der Neuregelung
Laut dem Gesetzesentwurf kostet die Neuregelung den Steuerzahler jährlich 15 Mio. € Umsatzsteuer, wovon ein Teil durch eine erhöhte Ertragsbesteuerung kompensiert wird. Ausgehend von der Statistik der Bundesarbeitsagentur dürfte etwa die Hälfte auf Vermittlungsgutscheine entfallen. Tatsächlich ist die Neuregelung systematisch daher nicht zu rechtfertigen. Eine zwingende Umsetzungsvorgabe nach der MwStSystRL bestand nicht, insbesondere da es keinen Wettbewerb zwischen privaten Arbeitsvermittlern und öffentlicher Hand gibt.
Die Neuregelung begün...