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Personalgestellung durch religiöse Einrichtungen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung – Änderungen durch das KroatienAnpG
Durch das [i]Zur Neuregelung der Steuerschuldnerschaft s. Huschens, NWB 32/2014 S. 2396Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den EU-Beitritt Kroatiens vom 25. 7. 2014 (BGBl 2014 I S. 1266) wurden eine Vielzahl von Vorschriften des UStG und der UStDV geändert. Nachdem bereits in zwei vorhergehenden Beiträgen auf die Neuregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und die Neuregelung zum sog. Mini-One-Stop-Shop eingegangen wurde, werden jetzt u. a. die neue Steuerbefreiung für Leistungen der aktiven [i]Zur Neuregelung beim sog. Mini-One-Stop-Shop s. Huschens, NWB 33/2014 S. 2474Arbeitsförderung und die Neuregelung der Steuerbefreiung für Personalgestellungen durch religiöse Einrichtungen vorgestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Übernahme der sog. Branchenlösung für Telekommunikationsdienstleistungen in das UStG
[i]§ 3 Abs. 11a UStG In § 3 UStG wurde mit Wirkung vom ein neuer Abs. 11a in folgendem Sinne eingefügt: Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung, die über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal erbracht wird, eingeschaltet, gilt er i. S. von § 3 Abs. 11 UStG (Dienstleistungskommission) als im eigenen Namen und für fremde Rechnung handelnd (§ 3 Abs. 11a Satz 1 UStG). Dies gilt nicht, wenn der Anbieter der son...