Umsatzsteuer Kommentar
2023
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§ 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
Hinweise: Art. 344 ff. MwStSystRL, Art. 56 f. VO (EU) Nr. 282/2011 – MwStDVO, Abschn. 25c.1 – UStAE.
Literatur: LANGER, EU-einheitliche Regelung über Anlagegold bei der Umsatzsteuer, DB 1998 S. 2292; HÜNNEKENS, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999, NWB F. 7 S. 5147; VELLEN, Umsatzsteuerliche Sonderregelung für Anlagegold, UR 1999 S. 85; LANGER, Steuerbereinigungsgesetz 1999: Änderungen bei der Umsatzsteuer, DB 2000 S. 244; NIESKENS, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999, UR 2000 S. 45; WALKENHORST, Sonderregelungen: Umsätze mit Anlagegold, in: Praktikerhandbuch Umsatzsteuer, 7. Aufl. 2018, NWB VAAAG-72089.
A. Entstehung der Vorschrift
1Die Vorschrift ist durch Art. 9 Nr. 13 des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999) v. (BGBl 1999 I S. 2601) in das UStG eingefügt worden und am in Kraft getreten. Gleichzeitig trat die Vorschrift des § 4 Nr. 8 Buchst. k UStG a. F. außer Kraft. Diese gewährte ab dem Steuerfreiheit für Umsätze im Geschäft mit Goldbarren, mit Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, mit unverarbeitetem Gold sowie für die Vermittlung dieser Umsätze. Systemgerecht war durch Verweis auf § 4 Nr. 8 Buchst. k UStG a. F. auch der innergemeinschaftliche Erwerb dieser ...