Umsatzsteuer Kommentar
2022
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§ 4 Nr. 15 Sozialversicherungsträger
Hinweis: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g i. V. m. Art. 134 MwStSystRL; Abschn. 4.15.1 UStAE.
Literatur: KOPP, Arbeitslosengeld II – Das Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende, NWB 2006 S. 2783; MARBURGER, Die gesetzliche Krankenversicherung, NWB F. 2008 S. 2457; LOUVEN, Hartz-IV-Gesetz, NWB 2009 S. 470; MARSCHNER, Neuorganisation von „Hartz IV“, NWB 2010 S. 2803; GROMMES, Steuerpflicht der Unterbringung von Begleitpersonen von Patienten sowie die Verpflegung von Mitarbeitern, Umsatzsteuer direkt digital 8/2016 S. 4; STERZINGER in Birkenfeld/Wäger, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, Lfg. Juli 2019, § 4 Nr. 15 UStG.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: RICKE, Die gesetzliche Unfallversicherung, SAAAD-4957; MARBURGER, Gesetzliche Krankenversicherung, NWB GAAAE-64778.
I. Allgemeines
1. Überblick, Entstehungsgeschichte und Zweck
1Die Vorschrift regelt die Umsätze zugunsten der Versicherungs- und Fürsorgeträger untereinander sowie in gewissem Umfang (vgl. →Rz. 2) die Umsätze dieser Träger an die Versicherten, Sozialhilfeempfänger und Versorgungsberechtigten. Sie geht – wie § 4 Nr. 14 UStG – auf § 4 Ziff. 11 UStG 1951 zurück. Nach der damaligen Fassung der Vorschrift waren nicht nur die Umsätze der Träger der Sozialversicherung selbst, sondern auch die Umsätze von Unternehmern an die...