Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
GREBE/RAUDSZUS, Der unrichtige Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG, UStB 2020 S. 366; OTTE, Folgen der unberechtigt erklärten Vorsteuer, PSTR 2020 S. 153; VON STREIT/STREIT, Rückwirkende Korrektur der Steuerschuld nach § 14c Abs.1 UStG, UStB 2021 S. 332; STERZINGER, Unberechtigter Steuerausweis; Rechnungen i. S. von § 14c Abs. 2 UStG, UStDD 2021 S. 14; NÜRNBERG, Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises ohne Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer, UStDD 2021 S. 11; VON STREIT/STREIT, Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises gem. § 14c UStG nur bei Rückzahlung: Berücksichtigung der Gesamtumstände, UR 2021 S. 689; HEROLD, „Hammer-Urteil“ des EuGH: Keine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher, GStB 2023 S. 46; RITTER, Umsatzsteuer: Steuerschuld bei unrichtigem Steuerausweis: EuGH erleichtert Rechnungskorrekturen SB 2023 S. 79.
I. Rechtsentwicklung
1§ 14c UStG ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 (BGBl 2003 I S. 2645) zum geschaffen worden und hat seinerzeit die Regelungen in § 14 Abs. 2 und Abs. 3 UStG a. F. abgelöst. Warum der Gesetzgeber seinerzeit aber erneut – entgegen den Vorgaben des BFH (, BStBl 2004 II S. 313) zwischen unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis differenziert hat, ist nicht nachvollziehbar (krit. dazu auch Nieskens, UR 2004 S. 105, 119).
2–3 (Einstw...