Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 3e Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn
1. Rechtsentwicklung
1Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (sog. Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG – BGBl 1993 I S. 2310) zum in das UStG aufgenommen worden. Sie beruht heute auf Art. 37 Abs. 1 der MwStSystRL. Die Vorschrift regelte zunächst den Ort der Besteuerung bestimmter Lieferungen, die an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während der Beförderung innerhalb des Uniongebietes abgegeben werden.
2 Durch das Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. (BStBl 1998 I S. 873) wurde die Regelung geändert.
Während sie sich nach altem Recht nur auf die Lieferung solcher Gegenstände bezog, die nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt waren, ist diese Einschränkung seit der Änderung im Gesetz nicht mehr enthalten.
Mit der Regelung hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus dem (BStBl 1998 II S. 282) gezogen. Der EuGH hatte dort entschieden, dass Restaurationsumsätze – entgegen der bis dahin geltenden deutschen Rechtspraxis – den sonstigen Leistungen zuzuordnen sind, mithin nicht den Tatbestand der Lieferung erf...