Umsatzsteuer Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4 Nr. 6 Leistungen an Eisenbahnverwaltungen
I. Entwicklung und Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift erfasst Leistungen, die eine gewisse Nähe zu außerhalb des Besteuerungsgebietes erbrachten nicht steuerbaren Leistungen aufweisen. Die Regelungen ergänzen mithin die Ortsbestimmungsregelungen um eine echte Steu erbefreiung für an sich im Inland erbrachte Leistungen. Für diese Leistungen wird den leistenden Unternehmern trotz der Steuerbefreiung der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG verwehrt, siehe dazu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG (vgl. ausführlich Sternberg in Wäger, UStG, § 4 Nr. 6 Rz. 1).
2Die Vorschrift ist in der Vergangenheit mehrfach geändert worden. Die Änderung des § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG erfolgte durch das StMBG zum . Es handelte sich hierbei jedoch lediglich um eine redaktionelle Änderung, die wegen des Außerkrafttretens der nationalen Zollvorschriften zum notwendig geworden war.
3§ 4 Nr. 6 Buchst. d UStG wurde durch das Jahressteuergesetz – JStG – 1996 (BGBl 1995 I S. 1250) zum eingefügt. Die Ergänzung war durch die Ausdehnung der Hoheitsgewässer und den Wegfall der sog. Helgolandbox erforderlich geworden. Danach wären grds. Personenbeförderungsleistungen mit Seeschiffen zwischen dem Inland und der Insel Helgoland steuerpflichtig. Mit der Regelun...