Umsatzsteuer Kommentar
2025
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§ 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
Art. 369y bis 369zb RL 2006/112/EG – MwStSystRL; Art. 63d VO (EU) Nr. 282/2011 – MwSt-DVO; BT-Drucks. 19/22850 v. (Gesetzesbegründung); Abschn. 21a.1 UStAE.
EUROPÄISCHE KOMMISSION, Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr (September 2020); JOOST/OLDENBURG, Umsetzung des Digitalpakets zum – Teil 3; Einfuhrumsatzsteuer, MwStR 2020 S. 879; WEERTH, Der Postverkehr ab : Änderung von § 23 ZollV, § 1a EUStBV und Art. 143a UZK-DA – Das Zollrecht folgt dem MwSt-Digitalpaket, ZfZ 2021 S. 202; HAMSTER, Neue Haftungsrisiken für Postdienstleister, ZfZ 2022 S. 67.
I. Allgemeines
1. Entstehung der Vorschrift und EU-Recht
1§ 21a UStG wurde im Rahmen des JStG 2020 v. , BGBl 2020 I S. 3096 in das UStG aufgenommen. Anwendbar ist die Norm gem. § 27 Abs. 34 Satz 1 UStG auf Umsätze ab dem .
2Unionsrechtlicher Hintergrund ist das am vom Rat der Europäischen Union verabschiedete sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertsteuer beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit Privatkunden. Durch Art. 2 Nr. 31 i. V. m. Art. 4 der RL 2017/2455 v. (ABl. EU Nr. L 348 S. 7) wurde im Titel XII der MwStSystRL das Kapitel 7 „Sonderregelungen für die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr...