Umsatzsteuer Kommentar
2025
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§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
Literatur: HÖRSTER, ; KRAEUSEL, UVR 2014 S. 233; ECKERT, .
I. Einführung
1. Rechtsentwicklung
1§ 18h ist im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. , BGBl 2014 I S. 1266, mit Wirkung ab dem in das UStG eingefügt worden.
Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Neuregelung der Ortsbestimmung im § 3a Abs. 5 UStG zum . Im § 18h UStG wird das Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat beschrieben.
2Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. , BGBl 2016 I S. 1679, wurden in § 18h Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 UStG die Wörter „nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung“ gestrichen und zwar mit Wirkung ab dem . Die entsprechenden Regelungen sind in die AO übernommen worden und gelten daher unmittelbar.
3Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 v. , BGBl 2020 I S. 3096, wurde § 18h Abs. 1 Satz 1 UStG neu gefasst. Die Regelung wurde begrenzt auf Umsätze, die vor dem erbracht werden. Für Umsätze, die nach dem erbracht werden, wird auf die Regelung in § 18j UStG hingewiesen. Für nicht im Gemeinschaftsgebiet ans...