Umsatzsteuer Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14b Aufbewahrung von Rechnungen
SCHIFFERS, Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b UStG bei Einsatz von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen, DStZ 2021 S. 1006; SCHOLZ, Umsatzsteuerliche Aufbewahrungspflichten bei elektronischen Kassensystemen, GmbHR 2022 S. 26; STERZINGER, Aufbewahrung von Kleinbetragsrechnungen nach § 14b UStG, UStDD 2022 S.18.
I. Rechtsentwicklung
1Die Vorschrift ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 (BGBl 2003 I S. 2645) zum neu eingefügt worden. Inhaltlich geht sie auf die bis zum geltende Regelung in § 14a Abs. 5 UStG zurück. Allerdings ist diese stark ausgeweitet worden. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der Gesetzgeber zum verpflichtet war, unionsrechtliche Vorgaben in innerstaatliches Recht umzusetzen.
2Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Intensivierung der Schwarzarbeit (BGBl 2004 I S. 1842) wurde die Vorschrift mit Wirkung ab geändert. Geregelt wurden in § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG Aufbewahrungspflichten für Nichtunternehmer. Die Vorschrift ist die notwendige Ergänzung der Verpflichtung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG (siehe dazu Grune in Küffner/Zugmaier, USt, § 14 UStG Rz. 36/1 ff.). Danach ist der leistende Unternehmer bei steuerpflichtigen Werkl...