Umsatzsteuer Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
GRUNE, BMF-Schreiben zur Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie, AktStR 2004 S. 223; KRAEUSEL, Änderungen der Umsatzsteuer durch das Steueränderungsgesetz 2003, UVR 2004 S. 2; NIESKENS, Wichtigste Änderungen der Umsatzsteuer durch das Steueränderungsgesetz 2003 und das Haushaltsbegleitgesetz 2004, UR 2004 S. 105; WIDMANN, Zehn BMF-Schreiben zu den AmtshilfeRLUmsG-Änderungen des UStG, MwStR 2013 S. 768; HUMMEL, Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG, MwStR 2021 S. 46; GERCKE, Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG, EFG 2021 S. 79.
I. Rechtsentwicklung
1 Die Vorschrift wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 (BGBl 2020 I S. 3096) geändert. Hintergrund waren die Neuregelungen zum Fernverkauf in Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Nach § 27 Abs. 34 UStG ist die Regelung erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem entstehen (siehe dazu Grune in Küffner/Zugmaier, USt, § 27 UStG Rz. 33).
2 Durch das Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) wird § 14a UStG ab redaktionell in Abs. 1 Satz 1 und 4 geändert. Die Änderungen beruhen auf der Einführung der eRechnung zum (siehe dazu Grune in Küffner/Zugmaier, USt, § 14 UStG Rz. 58 ff.). Inhaltlich ergibt sich keine Änderung.
3Die Vorschrift regelt abschl...