Umsatzsteuer Kommentar
2025
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§ 4 Nr. 6 Leistungen an Eisenbahnverwaltungen
I. Entwicklung und Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift erfasst Leistungen, die eine gewisse Nähe zu außerhalb des Besteuerungsgebietes erbrachten nicht steuerbaren Leistungen aufweisen. Die Regelungen ergänzen mithin die Ortsbestimmungsregelungen um eine echte Steuerbefreiung für an sich im Inland erbrachte Leistungen. Für diese Leistungen wird den leistenden Unternehmern trotz der Steuerbefreiung der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG verwehrt, siehe dazu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG (vgl. ausführlich Sternberg in Wäger, UStG, § 4 Nr. 6 Rz. 1).
2Die letzte Ergänzung der Vorschrift um § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG erfolgte durch das Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 1998 I S. 1498). Damit zog der Gesetzgeber die Konsequenzen aus dem , BStBl 1998 II S. 282). Der EuGH hatte entschieden, dass Restaurationsumsätze den sonstigen Leistungen zuzuordnen sind, mithin nicht den Tatbestand der Lieferung erfüllen. Da als Folge dieser Rechtsprechung Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen auf Fahrten zwischen dem In- und Ausland umsatzsteuerpflichtig würden, wurde ein neuer Befreiungstatbestand für diese Umsätze eingefügt.
3–4 (Einstweilen...