Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Spanien
Spanien
Allgemeines
Die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el valor anadido – IVA) wird gemäß der EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben, es gibt jedoch in einigen Bereichen Besonderheiten insbesondere für ausländische Unternehmer, weil Spanien nicht alle Vorgaben der MwStSystRL umgesetzt hat.
Als umsatzsteuerliches Inland gelten das spanische Festland und die Balearischen Inseln. Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gelten umsatzsteuerlich als Drittland und erheben eine eigene Umsatzsteuer.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definition der Begriffe Lieferung und sonstige Leistung entspricht in Spanien grundsätzlich denen der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus. Dazu gehört auch die Übertragung von Rechtstiteln z. B. durch Übergabe von Traditionspapieren.
Der Ort der Lieferung liegt dann in Spanien, wenn sich der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht in Spanien befindet oder die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in Spanien beginnt.
Abweichungen können sich bei Lieferungen im Rahmen von Reihengeschäften ergeben.
Bei Importen, die der spanischen Umsatzsteuer unterliegen, können Unternehmer, d...