Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Österreich
Österreich
Allgemeines
Die EU-Bestimmungen wurden in starker Anlehnung an das deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt.
Lieferung/sonstige Leistung
Lieferungen eines Unternehmens sind dann in Österreich umsatzsteuerbar, wenn der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen in Österreich über einen Liefergegenstand zu verfügen. Der Ort der Lieferung befindet sich dort, wo sich der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
Der Lieferort (Ort des Warenverkaufs) liegt dann in Österreich,
wenn sich der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht in Österreich befindet;
wenn die Versendung oder Beförderung des Gegenstands in Österreich beginnt;
wenn der Gegenstand aus einem Drittland kommt und der ausländische Lieferant Schuldner der österreichischen Einfuhrumsatzsteuer ist oder
in bestimmten Fällen der Lieferung von Gas über das Erdgasverteilungsnetz oder Elektrizität.
Abweichungen können sich bei Lieferungen im Rahmen von Reihengeschäften ergeben.
Sonstige Leistungen sind alle die Leistungen, die nicht als Lieferungen anzusehen sind. Eine sonstige Leistung k...