Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Italien
Italien
Allgemeines
Die italienische Umsatzsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto – IVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben. Die italienische Umsatzsteuer wird nicht in den Gemeinden Livignio und Campione d’Italia erhoben, außerdem gehören der Vatikan und San Marino nicht zum Gebiet der Republik Italien und werden aus umsatzsteuerlicher Sicht als Drittland betrachtet, obwohl San Marino für Zoll-und Verbrauchssteuerzwecke als Teil von Italien angesehen wird.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Abgrenzung der Begriffe Lieferung und sonstige Leistung entspricht den Regelungen der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus.
Der Ort der Lieferung liegt dann in Italien, wenn sich der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht in Italien befindet oder die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in Italien beginnt.
Auch im italienischen Umsatzsteuerrecht ist der Begriff der sonstigen Leistung negativ definiert, d. h. alle steuerbaren Vorgänge, die nicht als Lieferungen gelten, sind sonstige Leistungen.
Die Vorschriften zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung entsprechen den seit EU-...