Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Griechenland
Griechenland
Allgemeines
Die griechische Umsatzsteuer (Foros Prostithemenis Axias – FPA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Lieferung/sonstige Leistung
Das griechische Umsatzsteuergesetz definiert die Begriffe der Lieferung und sonstigen Leistung entsprechend den Vorgaben der MwStSystRL. Danach wird jede Übertragung von Gegenständen, durch die jemand in die Lage versetzt wird, wie ein Eigentümer über den Liefergegenstand zu verfügen, als Lieferung angesehen.
Die sonstige Leistung ist negativ definiert, d. h. eine Leistung, die keine Lieferung ist, wird als sonstige Leistung (Dienstleistung) angesehen.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zzgl. Montage wird auch in Griechenland als Werklieferung angesehen. Als Ort der Werklieferung ist im griechischen Umsatzsteuerrecht der Ort der Übergabe des fertigen Werkes festgelegt. Daher unterliegen alle in Griechenland erbrachten Werklieferungen der griechischen Umsatzsteuer.
Verlagerungsverfahren/Reverse-Charge
In Griechenland kann die Steuerpflicht sowohl bei sonstigen Leistungen als auch bei Werklieferungen auf den Leistungsempfänger verlagert werden, sofern dieser in Griechenland ansässig ist. Eine freiwillige Registrierung ist mögl...