Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Finnland
Finnland
Allgemeines
Die finnische Umsatzsteuer (Arvonlisäverso – AVL) entspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben der gemeinsamen EG-Richtlinien. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten bzw. Auslegungen Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definitionen der Begriffe Lieferungen und sonstige Leistungen sind in Finnland grundsätzlich die gleichen wie in der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht voraus. Auch im finnischen Umsatzsteuerrecht ist der Begriff der sonstigen Leistung negativ definiert, d. h., dass alle steuerbaren Vorgänge, die nicht als Lieferungen gelten, sonstige Leistungen sind.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zzgl. Montage wird auch in Finnland als Werklieferung angesehen. Als Ort der Lieferung bei Werklieferungen ist in Finnland der Ort der Übergabe des fertigen Werkes festgelegt. Daher unterliegt jede in Finnland erbrachte Werklieferung der finnischen Umsatzsteuer.
Das finnische Umsatzsteuerrecht sieht Sonderregelungen vor, wenn es sich um eine Bauwerklieferung handelt.
Verlagerungsverfahren/Reverse-Charge
Als Ort der Lieferung bei Werklieferungen ist der Ort der Übergabe des fert...