Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Lieferungen von Kunstgegenständen
HÖRSTER, Neuregelungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, NWB 2013 S. 1967; DERS., Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – ein Überblick, NWB 2013 S. 2052; HUSCHENS, Änderungen des UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, NWB 2013 S. 2314.
I. Einführung
1. Rechtsentwicklung
1Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG a. F. ermäßigte sich die Steuer auf 7 % für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenstände. Diese Anlage 2 zum UStG führt u. a. folgende Gegenstände auf:
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Nr. 53: | Kunstgegenstände, und zwar | |||
a) | Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, | |||
b) | Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, | |||
c) | Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art |
2Nach deutscher Rechtsauffassung waren sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe der vorbezeichneten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Diese weite Auslegung stand nicht im Einklang mit den verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts und musste demzufolge dem Unionsrecht angepasst werden.
3Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie ...BGBl 2013 I S. 1809BStBl 2015 I S. 44