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Thomas Küffner, Oliver Zugmaier

Umsatzsteuer Kommentar

2025

Print-ISBN: 978-3-482-40707-9

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Küffner, Zugmaier - Umsatzsteuer Kommentar Online

§ 4 Nr. 4 Goldlieferungen

Christian Sterzinger (Februar 2022)
Literatur:

KRAEUSEL, Die Besteuerung von Vermittlungsleistungen ab , BB 1993 S. 2497; SCHOLZ, Umsatzsteuerliche Behandlung von (Edel-)Metallumsätzen, EU-UStB 2008 S. 26.

I. Allgemeines

1. Überblick

1 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4 UStG fallen Goldlieferungen an die Deutsche Bundesbank, die deutschen Landeszentralbanken und die Europäische Zentralbank. Die Steuerbefreiung erstreckt sich ferner auf Goldlieferungen, die an Zentralbanken anderer Staaten oder an die den Zentralbanken entsprechenden Währungsbehörden anderer Staaten bewirkt werden.

2Nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelungen werden nur Lieferungen von Gold begünstigt. In anderen Fällen (z. B. Handel mit Goldzertifikaten als sonstige Leistungen) kann eine Steuerbefreiung nach § 25c UStG (Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold) eingreifen. Im Unterschied zu § 25c UStG bleibt ein Vorsteuerabzug des liefernden Unternehmers bei der Lieferung von Gold an Zentralbanken (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG) unberührt.

3–5 (Einstweilen frei)

2. Entstehungsgeschichte

6§ 2 Nr. 10 EUStBefrO vom (BGBl 1967 I S. 1149 = BStBl 1968 I S. 158) befreite die Einfuhr von Gold durch die Deutsche Bundesbank als Währungsreserve von der Einfuhrumsatzsteuer...BGBl 2005 I S. 386

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