Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 262 BewG Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen NWB NAAAH-93792.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl 2021 I S. 2334.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 262 BewG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 262 BewG regelt die Ermittlung der Grundsteuerwerte bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Zu diesem Zweck ist ein Gesamtwert für das Grundstück ohne Berücksichtigung der Sondersituation zu ermitteln und dem Eigentümer des Grund und Bodens als Steuerschuldner der Grundsteuer für das belastete Grundstück und das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zuzurechnen.
2–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6§ 262 BewG wurde mit dem GrStRefG v. in das BewG eingefügt und ist erstmals für den Hauptfeststellungszeitpunkt anzuwenden (vgl. § 266 BewG).
7–10(Einstweilen frei)
III. Geltungsbereich
11§ 262 BewG ist f...