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Arbeitshilfe - Stand: 25.10.2022

Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen

Erik Wredenhagen
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Version 2021.14

  • Ermittlung des Grundsteuerwerts für Grundsteuerzwecke ab dem /2025

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Für die Grundsteuer wurden mit dem GrStRefG insbesondere Änderungen bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes festgelegt. Die erste Hauptfeststellung entsprechend der neuen Regelungen erfolgt zum , doch ist deren erstmalige Anwendung für den bestimmt worden (§ 266 Abs. 1 BewG).

Der Grundsteuerwert stellt die Wertansätze für Grund und Boden, Gebäude, bauliche Anlagen, also insbesondere Außenanlagen, und sonstige Anlagen für das Ertrags- und Sachwertverfahren dar. Ein bestimmter Renovierungsstatus oder auch sonstige Schäden werden nicht berücksichtigt - und ebenso nicht der Nachweis eines tatsächlichen (niedrigeren) Wertes.

Für die Ermittlung des relevanten Grundsteuerwertes wird für unbebaute Grundstücke und bebaute Grundstücke wie folgt unterschieden:

Für unbebaute Grundstücke erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. Zu den unbebauten Grundstücken zählen Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Aber auch ein Grundstück im Zustand der Bebauung wird als unbebaut bewertet. Für dieses ist also keine besondere Form der Wertermittlung notwendig. D...

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