Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 53 LGrStG BW Vorauszahlungen

Fritz Schmidt (Mai 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen § 29 GrStG und ordnet die Beachtung des letzten Steuerbescheids durch Anordnung einer Vorauszahlung auf den zu ergehenden Bescheid an, bis dieser ergangen ist. Aufgrund der klaren Anordnung des Bundesverfassungsgerichts können auf die Steuerbescheide nach altem Bundesrecht, nach Ablauf der Umsetzungsfrist Ende 2024, keine weiteren Belastungen mehr gestützt werden. Daher gilt § 53 nur für Steuerbescheide, die aufgrund dieses Gesetzes ergangen sind.

II. Geltungsbereich

3In örtlicher Hinsicht gilt § 53 LGrStG BW für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4In zeitlicher Hinsicht ist § 53 LGrStG BW nach der Gesetzesbegründung nur für Steuerbescheide anzuwenden, die nach dem LGrStG BW ergangen sind. D. h. mit Ablauf des sind Vorauszahlungen aus nach dem alten (verfassungswidrigen) Recht ergangenen Bescheiden nicht mehr zu leisten. Die Gemeinden müssten deshalb bereits im Laufe des Jahres 2024 Grundsteuerfestsetzungen ...

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