Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 1 HmbGrStG Steuergegenstand, Berechnungsformel
Abschnitt 1: Bemessung der Grundsteuer
Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom – Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) vom sowie zur teilweisen Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (Allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie für die Grundsteuer ab und des Grundsteuergesetzes ab NWB EAAAJ-26876.
Edeltraut, Grundsteuerreform – Hamburg: Wohnlagemodell in Beck Steuer-Lotse, 2022.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 1 HmbGrStG
I. Hinweise auf Verwaltungsanweisungen
1Die zuständige Hamburger Finanzbehörde hat mit dem NWB EAAAJ-26876 die für das Landesgesetz maßgeblichen Verwaltungsanweisungen am veröffentlicht. Darin wird auch die Anwendung des § 1 HmbGrStG erläutert. Hier wird insbesondere auf § 1 Abs. 4 und 5 HmbGrStG eingegangen.
2Sofern Erlasse der Verwaltung aus Zeiträumen vor 2022 bestehen, behalten sie über den Fortgeltungserlass der Hamburger Finanzbehörde ihre Gültigkeit. Bezüglich des Anwendungsbereichs von § 1 HmbGrStG sind hier derzeit keine bekannt.
3–10(Einstweilen frei)