Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 3 BayGrStG Äquivalenzzahlen
Graf, Der Anwendungserlass zur Bayerischen Grundsteuer (AEBayGrSt) – Welche Auswirkungen ergeben sich für die Praxis?, ,NWB YAAAJ-26797
Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen – Für die Grundsteuer ab und zum Grundsteuergesetz ab (Bayerischer Anwendungserlass-Grundsteuer – AEBayGrSt v. ; BayMBl. 2022 NR. 542 v. ).
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 3 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 3 BayGrStG bestimmt die Höhe der Äquivalenzzahlen für die Flächen des Grund und Bodens sowie für die Gebäudeflächen. Die Äquivalenzzahlen dienen als reine Rechengröße der Bepreisung der durch die Grundstücks- und Gebäudeflächen in Anspruch genommenen Infrastrukturleistungen der Gemeinde. Sie bilden den zentralen Wertanknüpfungspunkt im Landesgesetz.
2Des Weiteren beinhaltet die Vorschrift bestimmte Sondervorschriften für die Berücksichtigung übergroßer Grundstücke. Mit den Sonderregelungen soll eine realitätsgerechte Umsetzung des im Landesgesetz verankerten Äquivalenzp...