Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 2 BayGrStG Maßgebliche Flächen
Graf, der Anwendungserlass zur Bayerischen Grundsteuer (AEBayGrSt) – Welche Auswirkungen ergeben sich für die Praxis?, , NWB YAAAJ-26797; Dörschner, Neue Wohnflächenberechnung und Aufstellung von Betriebskosten im Mietrecht, NWB 11/2004 S. 2311, NWB UAAAB-16858; Schaper, Basiswissen Wertermittlungsverfahren – 1. Einführung und Grundbegriffe – 1.8 Flächendefinitionen – 1.8.1 Wohnfläche, 1. Aufl., Stand Oktober 2016.
Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen – Für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 und zum Grundsteuergesetz ab (Bayerischer Anwendungserlass-Grundsteuer – AEBayGrSt v. ; BayMBl. 2022 NR. 542 v. ).
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 2 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 2 BayGrStG bestimmt die maßgeblichen Gebäudeflächen als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer im Landesrecht. Dabei regelt die Vorschrift in Abs. 1 die Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen für die Gebäudeflächen.
2Die Abs. 2–4 BayGrStG regeln verschiedenen Sonderregeln und Vereinfachungen. So werden Garagen