Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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Einführung zu den abweichenden Länderregelungen
A. Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Einführung von abweichenden Ländermodellen
1Die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die notwendige Reform des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes wurde im Rahmen des Reformprozesses nicht einheitlich beantwortet. Gemäß Art. 105 Abs. 2 GG hat der Bund für die Grundsteuer die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG. Es werden unterschiedliche Auffassungen zur Frage des Erfordernisses einer bundeseinheitlichen Regelung der Grundsteuer zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet nach der seit dem geltenden Fassung des Art. 72 Abs. 2 GG vertreten. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom hingewiesen, ohne dass es dazu einer Entscheidung bedurfte. Art. 125a Abs. 2 GG räumt dem Bund lediglich eine begrenzte Änderungskompetenz des fortgeltenden Bundesrechts unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente ein, erlaubt aber keine grundlegende Neukonzeption der Materie.
2Da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nich...