Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 7 HmbGrStG Veranlagungsverfahren
Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom – Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) vom sowie zur teilweisen Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (Allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie für die Grundsteuer ab und des Grundsteuergesetzes ab (NWB EAAAJ-26876).
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 7 HmbGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 7 HmbGrStG regelt die gesetzlichen Bestimmungen zum Veranlagungsverfahren der Grundsteuermessbeträge. Die Vorschrift terminiert die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den und bestimmt Regelungen, in welchen Fällen die Grundsteuermessbeträge neu festgestellt werden.
2Durch § 7 Abs. 3 HmbGrStG werden die Fristen für die Anzeigen zu Nutzungsänderungen und den Wegfall der Voraussetzungen einer ermäßigten Grundsteuermesszahl sowie die verfahrensrechtliche Einordnung der Anzeigen als Steuererklärungen im Sinne der Abgabenordnung festgelegt. Die Form der Anzeigen soll auf elektronischem Weg erfolgen.
3–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6§ 7 HmbGrStG wurde mit dem HmbGrStG vom in...