Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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Art. 8 BayGrStG Erweiterter Erlass
Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetztes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen –für die Grundsteuer ab und zum Grundsteuergesetz ab (Bayerischer Anwendungserlass-Grundsteuer – AEBayGrSt v. ; BayMBl. 2022 Nr. 542 v. ).
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 8 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 8 BayGrStG regelt landespezifisch den Erlass der Grundsteuer in besonderen Fällen, bei denen durch die Grundsteuerreform eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt, und gibt Beispiele für das Vorliegen der Voraussetzungen.
2Die Vorschrift zum erweiterten Erlass der Grundsteuer begründet bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Gesetzeswortlaut einen Ermessensspielraum für die Gemeinden und kann den Steuerpflichtigen in besonderen Situationen entlasten.
3–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Art. 8 BayGrStG wurde mit dem BayGrStG v. in das BayGrStG aufgenommen und tritt ab dem in Kraft (vgl. Art. 11 BayGrStG). Weitere Ausführungen zu den gesetzlichen Regelungen finden sich im Bayeris...