Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 47 LGrStG BW Zerlegung des Steuermessbetrags
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das GrStG BW aufgenommen.
 2In der
	 Gesetzesbegründung  (Drucks.
	 16/8907) heißt es hierzu:
Zu Absatz
	 1
Die Vorschrift bestimmt wie die bisherige
	 Regelung in 
	 § 22 GrStG
	 die Grundsätze der Zerlegung von
	 Steuermessbeträgen.
Zu Absatz
	 2
Die Vorschrift bestimmt den
	 Zerlegungsmaßstab bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Als
	 Zerlegungsmaßstab werden die Reinertragsverhältnisse zugrunde gelegt, die gemäß
	 § 33 Absatz 2 für jede Gemeinde im Rahmen der Bewertung eines Betriebs der
	 Land- und Forstwirtschaft ermittelt und ausgewiesen
	 werden.
Zu Absatz 3
	 
Die Vorschrift bestimmt den
	 Zerlegungsmaßstab bei Grundstücken. Als Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis
	 der steuerpflichtigen Grundstücksflächen maßgeblich. Um unbeabsichtigte Härten
	 zu vermeiden wird für den Fall, dass die Zerlegung nach Flächengrößen zu einem
	 offenbar unbilligen Ergebnis führt, bestimmt, dass die Zerlegungsanteile
	 maßgebend sind, auf die sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner einigen.
	 
Zu Absatz 4
	 
Die Vorschrift entspricht inhaltlich den
	 Regelungen des Absatzes 2 der...