Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 13 GrStG Steuermesszahl und Steuermessbetrag
Berechnung der Grundsteuer nach der Gesetzesreform, Berechnungstool „Grundsteuer“ nach dem Entwurf v. , NWB NAAAH-30144.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Grundsteuergesetzes ab (AEGrStG), BStBl 2022 I S. 1171.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 13 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Mit § 13 GrStG beginnt der II. Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Bemessung der Grundsteuer. § 13 Satz 1 GrStG bestimmt als Eingangsnorm, dass bei der Berechnung der Grundsteuer von dem Steuermessbetrag auszugehen ist. Nach § 13 Satz 2 GrStG ergibt sich der Steuermessbetrag durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den festgestellten Grundsteuerwert oder seinem steuerpflichtigen Teil. Wie bisher wird damit die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren bestehend aus der Ermittlung und Feststellung des Grundsteuerwerts nach § 219 BewG, dem Steuermessbetragsverfahren nach §§ 13 ff. GrStG und sich diesem anschließenden Grundsteuerfestsetzungsverfahren nach §§ 25 ff. GrStG ermittelt.
2Mit der Zwischenschaltung des Steuermessbetragsverfahrens kann der Bundesgese...