Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 48 LGrStG BW Zerlegungsstichtag
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW (verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer vom , GBl S. 974) aufgenommen.
2In der
Gesetzesbegründung (Drucks. 16/8907) heißt es:
Die
Norm entspricht dem bisherigen
§ 23 GrStG
und regelt den Zerlegungsstichtag.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.
4–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
6Nach § 25 Abs. 3 LGrStG BW wird bei wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes, die sich über die Landesgrenzen hinaus erstrecken, nur der sich innerhalb der Landesgrenzen befindliche Teil bewertet. Die Vorschrift erstreckt sich damit nur auf in Baden-Württemberg belegenen Grundbesitz.
7Inhaltlich entspricht die Vorschrift § 23 GrStG. Auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 23 Rz. 18–27 wird verwiesen.