IFRS 17 B45

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Marktvariablen (Paragraph 33(b))

B45

Marktpreise sind eine Mischung verschiedener Ansichten über mögliche künftige Marktergebnisse, und sie spiegeln auch die Risikopräferenzen der Marktteilnehmer wider. Folglich handelt es sich bei ihnen nicht um eine Einzelpunktprognose eines künftigen Ergebnisses. Wenn das tatsächliche Ergebnis vom vorherigen Marktpreis abweicht, bedeutet dies nicht, dass der Marktpreis „falsch“ war.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523