IFRS 17 C9

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Übergangsvorschriften

Beurteilungen zum Vertragsbeginn oder bei erstmaligem Ansatz

C9

Soweit gemäß Paragraph C8 zulässig, hat ein Unternehmen anhand der zum Übergangszeitpunkt verfügbaren Informationen folgende Festlegungen zu treffen:

(a)

wie Gruppen von Versicherungsverträgen unter Anwendung der Paragraphen 14-24 zu bestimmen sind,

(b)

ob ein Versicherungsvertrag die Definition eines Versicherungsvertrags mit direkter Überschussbeteiligung unter Anwendung der Paragraphen B101-B109 erfüllt,

(c)

wie ermessensabhängige Zahlungsströme für Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung unter Anwendung der Paragraphen B98-B100 zu bestimmen sind, und

(d)

ob ein Kapitalanlagevertrag die Definition eines in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallenden Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung unter Anwendung von Paragraph 71 erfüllt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523