IFRS 17 B50

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Nicht marktbedingungsabhängige Variablen

B50

Nicht marktbedingungsabhängige externe Variablen (beispielsweise nationale Sterblichkeitsstatistiken) können unter Umständen relevanter sein als interne Daten (beispielsweise intern entwickelte Sterblichkeitsstatistiken). So hat beispielsweise ein Unternehmen, das Lebensversicherungsverträge begibt, sich bei der Entwicklung objektiver Wahrscheinlichkeitsschätzungen für Sterblichkeitsszenarien für seine Versicherungsverträge nicht nur auf die nationale Sterblichkeitsstatistik zu stützen, sondern es muss auch alle anderen angemessenen und belastbaren internen und externen Informationsquellen berücksichtigen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind. Bei der Entwicklung dieser Wahrscheinlichkeiten hat ein Unternehmen überzeugenderen Informationen mehr Gewicht beizumessen. Zum Beispiel:

(a)

Interne Sterblichkeitsstatistiken können überzeugender als nationale Sterblichkeitsdaten sein, wenn die nationalen Daten aus einer großen Population abgeleitet werden, die für die versicherte Population nicht repräsentativ ist. Dies könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass die demografischen Merkmale der versicherten Population wesentlich von denjenigen der nationalen Population abweichen, was wiederum bedeuten würde, dass ein Unternehmen den internen Daten mehr und den nationalen Statistiken weniger Gewicht beimessen müsste.

(b)

Wenn dagegen die internen Statistiken aus einer kleinen Population abgeleitet werden und davon ausgegangen wird, dass deren Merkmale denjenigen der nationalen Population ähnlich sind und dass die nationalen Statistiken aktuell sind, hat ein Unternehmen den nationalen Statistiken mehr Gewicht beizumessen.

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LAAAJ-50523