IFRS 17 B25

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Definition eines Versicherungsvertrags (Anhang A)

Änderungen im Umfang des Versicherungsrisikos

B25

Ein Vertrag, der die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllt, bleibt so lange ein Versicherungsvertrag, bis alle Rechte und Pflichten erloschen (d. h. erfüllt, gekündigt oder abgelaufen) sind, es sei denn, der Vertrag wird unter Anwendung der Paragraphen 74-77 aufgrund einer Vertragsänderung ausgebucht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523