IFRS 17 28A

Ansatz

Abschlusskosten (Paragraphen B35A-B35D)

28A

Ein Unternehmen hat seine Abschlusskosten unter Anwendung der Paragraphen B35A und B35B nach einer systematischen und rationalen Methode auf Gruppen von Versicherungsverträgen aufzuteilen, es sei denn, es übt das Wahlrecht aus, sie unter Anwendung von Paragraph 59(a) als Aufwand zu erfassen.

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LAAAJ-50523