IFRS 17 67

Bewertung (Paragraphen B36-B119F)

Gehaltene Rückversicherungsverträge

Bewertung

67

Änderungen bei den Erfüllungswerten, die auf Änderungen beim Risiko der Nichterfüllung durch den Aussteller eines gehaltenen Rückversicherungsvertrags zurückzuführen sind, beziehen sich nicht auf künftige Leistungen und dürfen nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen.

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LAAAJ-50523